Reiseplanung
Kanada
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Buchung Mietwagen Das Mindestalter für die Anmietung eines Fahrzeugs in Nordamerika ist die Vollendung des 21. Lebensjahres. Darüber hinaus kommt es abhängig vom jeweiligen Vermieter in der Regel zu Zuschlägen für Fahrer bis zum 25. Lebensjahr. Des weiteren gilt: ohne Kreditkarte geht gar nichts - und das gilt selbst dann, wenn das Fahrzeug von zu Hause vor gebucht und bezahlt wurde zur Abdeckung der Kaution und der vor Ort fälligen Zahlungen, z.B. Zusatzversicherungen, Steuern, etc. Tipp: Mietwagen bereits in Deutschland buchen Bereits seit geraumer Zeit ist die Buchung eines Mietwagen, bei Buchung ab einer Woche, ab Deutschland günstiger als die Anmietung vor Ort. Nicht nur, dass man sich viele Formalitäten vor Ort erspart, bei eventuell auftretenden Problemen hat man auch seinen deutschsprachigen Vertragspartner als Ansprechpartner. Wenn man im Besitz des neuen Führerscheins im Scheckkartenformat ist, benötigt man keinen Internationalen Führerschein. Hat man noch den alten grauen Führerschein, empfiehlt sich für den Fall einer Verkehrskontrolle, den internationalen Führerschein dabei zu haben. Allerdings stellen viele Straßenverkehrsämter diesen gar nicht erst aus, wenn man nicht im Besitz des neuen Führerschein ist. Und dann benötigt man - wie bereits erwähnt - gar nicht. Es gibt eine ganze Reihe von Anbietern, stellvertretend seien genannt: o Alamo www.alamo.de o Avis www.avis.de o Budget www.budget.de o Hertz www.hertz.de o National www.national.de o Sixt www.sixt.de o Thrifty www.thrifty.de Beim Vergleich der unterschiedlichen Vermieter lässt sich feststellen, dass es keine großen Preisunterschiede gibt. Eine Übersicht über die Tarife der unterschiedlichen Anbieter lässt sich u.a. finden unter: o www.billiger-mietwagen.de o www.usareisen.de o www.usareisen.com Tipp: Bei den Anbietern “Alles aus einer Hand” ist es auch möglich, nur den Mietwagen zu buchen und erhält gleichzeitig Übernachtungsangebote für die geplante Route. Die Miete für das Auto sollte auf jeden Fall unlimitierte Kilometer (Kanada) bzw. Meilen (USA) enthalten. Tipp: Die Anmietung eines Autos in Alberta ist gewöhnlich günstiger, da dort keine Provincial Tax berechnet wird, die normalerweise abhängig von der Provinz zwischen 7% und 10% liegt. Tipp: Vorsicht bei Rückgabe des Mietwagens an Flughäfen. In diesen Fällen wird die Concession Fee berechnet, die zwischen 11% und 175 des Mietpreises betragen kann. geben Sie daher den wagen besser innerstädtisch ab. Versicherungen Bei Anmietung in Deutschland sind die Fahrzeuge mit mindesten 1 Mio. Can$, bzw. 1,7 Mio. Euro abgesichert. Auch sind Steuern und eventuell anfallende Sonderzuschläge bereits enthalten (Super-Spar). Zusätzliche Insassenunfall- und Gepäckversicherung mit einer zusätzlichen Gratis-Tankfüllung gibt es gegen einen geringen Mehrpreis im Tarif Super-Inklusiv. Zu achten ist immer auf die Haftungsbefreiung auch bei schuldlosen Schäden, um nicht auch dann zahlen zu müssen, wenn es Probleme mit dem Unfallgegner gibt. Diese sollte bei Buchung ab Deutschland enthalten sein (LDW/CDW) und entspricht in etwa unserem Verständnis von einer Vollkaskoversicherung Tipp: den teilweise recht hohen Aufpreis für ein Navigationsgerät kann man bei Reisen durch Alberta und British Columbia leicht sparen, indem man darauf verzichtet. Außerhalb von Großstädten dürfte es schwierig sein, sich zu verfahren. Tipp: Bei Buchung eines Autos direkt in Nordamerika unbedingt den eingeschlossenen Versicherungsschutz prüfen und die angebotenen Höherversicherungen (Additional Liability Insurance) zusätzlich buchen. Darüber hinaus empfiehlt es sich generell, beim Vergleich unterschiedlicher Angebote die Versicherungssummen und Details der Leistungspakete zu prüfen und zu vergleichen. Besonderes Augenmerk sollte auch auf die in Verträgen enthaltenen Gebietsausschlüssen gelegt werden. Dort sind entweder Gebiete oder auch bestimmte Straßen ausgeschlossen (werden namentlich genannt), die man befahren darf. In British Columbia und Alberta trifft das relativ selten zu, generell verboten ist aber das Befahren von: o unbefestigten und geschotterten Straßen (selbst für Fahrzeuge mit 4-Rad-Antrieb) Bei auftretenden Schäden bei fahrt auf unbefestigten Straßen erlischt der Versicherungsschutz. Problematisch kann das selbst bei Zufahrt zu Sehenswürdigkeiten in Nationalparks werden, oder aber auch bei Wegen, die als Zubringer zu Campgrounds dienen.
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