Reiseversicherungen Auslandskrankenschutz Aus eigener Erfahrung können wir nur jedem Reisenden nach Nordamerika empfehlen, für einen ausreichenden Auslandskrankenschutz zu sorgen. Behandlungskosten - vor allem Krankenhauskosten oder ein möglicher Transport per Rettungshubschrauber - sind erheblich teurer als in Deutschland und ohne ausreichenden Versicherungsschutz nahezu unbezahlbar. Wer also keinen hohen fünfstelligen Betrag auf der hohen Kante hat, den er mühelos entbehren kann und nicht Zeit seines Lebens wegen einer Auslandserkrankung verschuldet sein möchte, sollte unbedingt eine entsprechende Versicherung abschießen. Die gesetzliche deutsche Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten in Kanada oder auch den USA nicht einmal teilweise. Privat Versicherte mit unbegrenztem und weltweiten Versicherungsschutz sind automatisch versichert. Aber auch hier sollte jeder privat Versicherte prüfen, ob der Geltungsbereich seiner Versicherung nicht auf Europa oder die Mittelmeerländer begrenzt ist, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Gesetzlich Versicherte sind auf den Abschluss einer kurzfristigen Auslandskrankenversicherung angewiesen. Diese wird in aller Regel bei Buchung über einen Reiseveranstalter automatisch mit angeboten, ist aber auch separat buchbar. Darüber hinaus sind in den Gebühren einiger Edelversionen der Kreditkartenanbieter entsprechende Versicherungsangebote enthalten, in einigen Fällen bei Bezahlung der reise über Kreditkarte und auch die Automobilclubs bieten entsprechenden Versicherungsschutz an. Mitglieder erhalten dabei in aller Regel einen Vorzugstarif. Unerlässlich ist auf jeden Fall ein Vergleich der Tarife und vor allem der darin enthaltenen Leistungen. Ist eine Eigenbeteiligung enthalten, sind bestimmte Leistungen begrenzt oder gar ausgeschlossen? Und ganz wichtig - gibt es eventuell Vorerkrankungen, die einen Leistungsausschluss nach sich ziehen? Haben Sie zum Beispiel eine Erkrankung der Herzkranzgefäße und kommen mit Verdacht auf Herzinfarkt ins Krankenhaus, ist die Übernahme der Kosten durch die Versicherung nicht selbstverständlich. Sprechen Sie vor Antritt der Reise unbedingt mit ihrem Arzt und Fragen zur Vermeidung böser Überraschungen gezielt bei ihrer Versicherung nach. In den meisten Fällen sind Behandlungskosten auf Grund chronischer Leiden oder entsprechender Vorerkrankungen ausgeschlossen. Die Laufzeit beträgt in der Regel 6 Wochen bis 2 Monate, was bei einem Urlaub in den meisten Fällen auch ausreichend ist. Bei längeren Reisen sind auch darüber hinausgehende Versicherungen möglich, allerdings steigen die Kosten in diesem Fall meist überproportional. Die Behandlung erfolgt im Krankheitsfall als Privatpatient und wird auch dementsprechend abgerechnet. Bei kleineren Beträgen erfolgt die Bezahlung über Kreditkarte und kann zu Hause bei der Versicherung gegen Vorlage der entsprechenden Belege abgerechnet werden. Bei größeren Beträgen wird häufig ein Nachweis der Zahlungsfähigkeit verlangt, bzw. wird eine vorherige Kostenübernahmeerklärung der Versicherung verlangt. Tipp: Kopie der Vertrags und Rufnummer der Versicherung immer mit sich führen. Reisehaftpflicht Hier sollte zunächst einmal geprüft werden, ob bereits bestehende Versicherungsverträge nicht ausreichend sind, bzw. wie wichtig einem die Leistungen einer derartigen Versicherung sind. Reiseunfallversicherung Analog zur Reisehaftpflicht sollte auch hier geprüft werden, inwieweit die Leistungen bereits bestehender Verträge nicht ausreichend sind. Reisegepäckversicherung Abhängig vom eigenen Risikoempfinden sollte hierbei berücksichtigt werden, dass in vielen Versicherungsklauseln mehr Möglichkeiten zum Haftungsausschluss enthalten sind als Fälle, in denen im Schadensfall gezahlt wird. Im Zweifel also einen ganz genauen Blick ins Kleingedruckte werfen. Reiserücktrittskostenversicherung Sofern nicht schon im Reisepreis enthalten, ist diese in der Regel bei Buchung der Reise zu buchbar. Bei überschaubarer Prämie sollte man hierauf besonders bei langfristiger Buchung nicht verzichten. Versicherungspakete Diese werden gerne angeboten - aber auch hier gilt es zu prüfen, inwieweit nicht schon eine Reihe von Leistungen in bereits bestehenden Versicherungsverträgen abgedeckt sind.
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